22. November, 2021

progres.nrw – Förderanträge können weiterhin gestellt werden

Landeszuschüsse für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien

Bild: © Chutima Chaochaiya – fotolia.com

Das Landesprogramm progres.nrw läuft in diesem Jahr auch über den 20. November hinaus weiter.
Förderanträge können weiterhin gestellt werden.

Wer schon mal Fördergelder im Programm progres.nrw beantragt hat, weiß: In der Regel können Anträge nur bis 20. November gestellt werden. Die für die Abwicklung des Programms zuständige Bezirksregierung Arnsberg behielt sich die antragsfreie Zeit bis in den Februar des folgenden Jahres vor, um die bereits gestellten Anträge abzuwickeln und das Programm anzupassen. In diesem Jahr wurde das Programm bereits im Sommer neu aufgestellt und es können weiterhin Förderanträge eingereicht werden.

Im progres.nrw – Programmbereich Klimaschutztechnik können Privatpersonen, Unternehmen, kommunale Einrichtungen und juristische Personen Zuschüsse für Investitionen für energieeffiziente Anlagen und den Einsatz Erneuerbarer Energien beantragen. Der Zuschuss berechnet sich je nach Art des Vorhabens. Mitfinanziert werden die unmittelbar für das Vorhaben notwendigen nachgewiesenen und angemessenen Ausgaben für fabrikneue Anlagen- und Komponententeile. Der Förderantrag muss gestellt werden, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird.

 

Die progres.nrw Fördermodule im Überblick

Erneuerbare Energien

  • thermische Solaranlagen zur Erzeugung von Prozesswärme
  • stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage
  • Photovoltaikanlagen außerhalb des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
  • Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher
  • Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau
  • Wasserkraftanlagen

Energiesysteme für klimagerechte Gebäude

  • stationäre wasserstoffbasierte Energiesysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage
  • thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung
  • Biomasseanlagen in Verbindung mit der Nutzung von Solarenergie
  • oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe
  • Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage
  • Austausch elektrischer Speicherheizungen in Verbindung mit der Installation einer Erneuerbaren-Energien-Heizungsanlage
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Druckerhöhungsanlagen zur Trinkwasserversorgung

Energiewende im Quartier – Nahwärme- und Nahkältenetze

  • Anschluss an ein Wärme- und Kältenetz
  • Wärme- und Kältespeicher
  • gewerbliche Anlagen zur Nutzung von Abwärme

Modellprojekte. NRW
vom Land Nordrhein-Westfalen initiierte Vorhaben für klimagerechte und nachhaltige Gebäude und Quartiere

  • Building Information Modeling zur Verbesserung der energetischen Qualität von klimagerechten Gebäuden
  • KlimaGebäude. NRW
  • Wohngebäude im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
  • Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
  • Energie-Monitoring von Nichtwohngebäuden

https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderinstrumente-fuer-die-energiewende