11. April, 2022

Neustart der Neubauförderung für energieeffiziente Gebäude

20. April 2022 – Förderkredit für den Neubau eines Effizienzhaus 40 kann wieder beantragt werden

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Ab 20.04.2022 können neue Anträge bei der KfW für eine Neubauförderung von Wohngebäuden als Effizienzhaus 40 und Nichtwohngebäuden als Effizienzgebäude 40 gestellt werden. Die vom Förderstopp betroffene Neubauförderung wird dann mit modifizierten Förderbedingungen fortgeführt. Im Jahresverlauf stehen allerdings insgesamt drei Umbauschritte der Neubauförderung bis zum Jahreswechsel 2022 -2023 an.

Schritt 1: Neubau-Förderkredit für Effizienzhaus 40

Eine Milliarde Euro stellt der Bund für das Programm zur Neubauförderung als Effizienzhaus 40 bereit. Es wird davon ausgegangen, dass diese Mittel sehr schnell ausgeschöpft sein werden.
Wichtige Änderungen: Die Förderung wird nur noch als Kreditvariante mit Tilgungszuschuss angeboten, der maximale Kreditbetrag beträgt 150.000 Euro je Wohn­einheit. Im Rahmen von Neubauvorhaben werden zudem nur noch Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert. Erreicht der Neubau die Effizienzhausstufe auch mit ganz oder teilweise Gas-betriebenen Wärmeerzeugern, ist das Effizienzhaus weiterhin förderfähig, nur die Gasheizung an sich fällt nicht mehr unter die förderfähigen Kosten.

Die geänderten Förderkonditionen ab 20.4.2022:

  • Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 (Erneuerbare-Energien-Klasse)  =10 % Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 (Nachhaltigkeits-Klasse) =12,5 % Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus 40 Plus = 12,5 % Tilgungszuschuss

Für Betroffene des Hochwassers 2021 gelten Ausnahmeregelungen
Für einen Übergangszeitraum bis zum 30.06.2022 befristet, erhalten vom Hochwasser Betroffene die unveränderten Fördersätze und sie können im Neubau weiterhin den Zuschuss beantragen. 

  • Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 = 20% Zuschuss/Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse = 22,5 % Zuschuss/Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeits-Klasse = 22,5 % Zuschuss/Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus 40 Plus = 25 % Zuschuss/Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse =17,5 % Zuschuss/Tilgungszuschuss

 

Schritt 2: Neubau-Förderkredit nur noch für Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse

Sobald das bereitgestellte Förderbudget von einer Milliarde Euro aufgebraucht ist, geht die Neubauförderung nahtlos ins Programm Effizienzhaus 40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) mit anspruchsvolleren Konditionen über, das bis zum 31.12.2022 gelten soll. Das Programm ermöglicht die Neubauförderung als Effizienzhaus 40 nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Das QNG Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung als Förderbonus für des Erreichen der Nachhaltigkeitsklasse und wird mit Greifen der zweiten Stufe verpflichtend.

 

Schritt 3: Programmstart „Klimafreundliches Bauen“ als Neubauförderung in 2023

Als dritter und finaler Schritt ist ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes läuft noch.

Zur Pressemitteilung des BMWK