4. September, 2023

Neues Zuschussprogramm für private Ladestationen

KfW-Programm Solarstrom für Elektroautos startet am 26. September 2023

 

 

Bild: © petair-stock-adobe-com

Zuschuss für eine Ladestation in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher

Am 26. September 2023 ist der Programmstart für die neue staatliche Förderung zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden. Für das neue Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Volumen von bis zu 500 Mio. € zur Verfügung.

Der Staat gibt bis zu 10.200 € als Zuschuss dazu

Den Zuschuss können Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern bei der KfW beantragen, die ein E-Fahrzeug fahren – bis zu 10.200 € für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und einem Batteriespeicher. Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Beträgen für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher und einem Pauschalbetrag pro Ladepunkt zusammen.

  • für die Ladestation: 600 € pauschal
  • für die Ladestation mit bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 € pauschal
  • für die Photovoltaikanlage: 600 € pro kWp, maximal 6.000 €
  • für den Solarstromspeicher: 250 € pro kWh, maximal 3.000 €

Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 €, für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems 10.200 €.

Das gilt es bei Förderantrag, Angebot und Installation zu beachten

  • Zuschuss rechtzeitig beantragen
    Bevor die Ladestation, die Photovoltaik-Anlage und der Solarstromspeicher bestellt bzw. Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen werden, muss der Förderantrag online im Kundenportal „Meine KfW“ gestellt werden. Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich. Auch eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
  • Ein eigenes E-Fahrzeug ist Fördervoraussetzung
    Bei Antragsstellung muss ein eigenes, rein batterieelektrisch betriebenes E-Fahrzeug vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden.
  • Bezuschusst werden nur alle 3 Anlagen in Kombination
    Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen. Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden. Die Kombination dieser Anlagen und deren Steuerung muss über ein Energiemanagementsystem verfügen, das den Eigenverbrauchsanteil optimiert. Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden.
  • Antragsteller müssen 100% auf Ökostrom umstellen
    Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte Sonnenstrom muss vorrangig für den Ladevorgang des E-Fahrzeugs genutzt werden. Die Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien ist Fördervoraussetzung, vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage und z. B. ergänzt durch einen Ökostromtarif.

Weitere Informationen zum Förderprogramm: Solarstrom für Elektroautos (442)

max. 6.750 € Zuschuss

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