17. August, 2020

Innovationsprämie fürs Elektroauto richtig beantragen

Über ein Viertel der Anträge noch nicht bewilligt

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Mehr als jeder vierte Antrag auf die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge ist bisher nicht genehmigt worden. Das teilte die Bundesregierung auf Anfrage der FDP im Bundestag mit. Zudem seien die Absagen bei Förderanträgen für E-Autos besonders hoch“, so der FDP-Verkehrspolitiker Bernd Reuther gegenüber der dpa.

Der sogenannte Umweltbonus kann seit 2016 bei Kauf oder Leasing von E-Autos und Plugin-Hybriden in Deutschland beantragt werden. Die Förderung wurde bisher vom Bund zusammen mit den Autoherstellern zu gleichen Teilen übernommen. Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets wurde der Bundesanteil um die Innovationsprämie aufgestockt und der staatliche Anteil des Zuschusses verdoppelt. Reine E-Autos werden nun mit bis zu 9.000 Euro gefördert, für Plug-In-Hybride beträgt die maximale Förderung 6.750 Euro. Die Zahl der Förderanträge kletterte damit auf ein Rekordhoch. Seit Jahresbeginn 2020 seien 69.606 Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt worden, 78 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Am meisten Förderanträge werden in Nordrhein-Westfalen und in Berlin gestellt.

Von den insgesamt seit 2016 bis Ende Juli 2020 gestellten 234.805 Förderanträgen wurden bisher 73 % bewilligt. Verzögerungen bei der Bewilligung oder Ablehnungen werden vor allem durch doppelte Anträge oder Anträge von nicht Fahrzeughaltern verursacht, oftmals werden nachgeforderte Unterlagen einfach nicht eingereicht. So ist z.B. auch bei geleasten Autos vom Händler nachzuweisen, dass der Hersteller seinen Anteil am Umweltbonus vollständig gewährt hat.

Die erhöhte Prämie gilt bis Ende 2021. Ein Antrag auf Förderung durch die „Innovationsprämie“ kann vom Fahrzeughalter nach dem Kauf des E-Fahrzeugs mit der Zulassungsbescheinigung im Online-Antragsportal des BAFA gestellt werden.

Unterstützung beim Förderantrag gibt der Förderservice:
https://fe-bis.de/foerdergeld-service-elektromobilitaet