21. Dezember, 2021

Innovationsprämie fürs E-Fahrzeug bis Ende 2022 verlängert

Weiterhin bis zu 9.000 € Kaufprämie beantragbar

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Die Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge wird zunächst um ein Jahr verlängert und kann bis Ende 2022 beantragt werden. Eigentlich war das Zuschussprogramm für E-Fahrzeuge nur bis Ende 2021 befristet, die Verlängerung ist Bestandteil des Koalitionsvertrags der neuen Bundesregierung. Die dazu geänderte Richtlinie soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Somit stehen Umweltbonus und Innovationsprämie auch über das gesamte Jahr 2022 als lohnender Kaufanreiz zur Verfügung.
Stimmen die Förderkriterien zur Erst- und Zweitzulassung wird auch der E-Gebrauchtwagen bezuschusst. Beantragt werden kann die Förderung nur für Fahrzeuge, die sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge (BAFA-Liste) befinden. Der Antrag kann für E-Fahrzeuge gestellt werden, sobald die Zulassung erfolgt ist, die Erstzulassung darf bei Antragstellung bis zu 1 Jahr zurückliegen.
Der staatliche Umweltbonus inkl. Innovationsprämie beträgt bei Kauf eines reinen E-Fahrzeugs zum Nettolistenpreis von unter 40.000 €  stattliche 6.000 €,  mindestens 3.000 € muss der Automobilhersteller nachweislich als Umweltbonus beisteuern. Der Kauf eines Plug-In-Hybridfahrzeugs wird staatlich mit maximal 4.500 € bezuschusst, plus mindestens 2.250 € vom Automobilhersteller.

Für 2023 soll eine neue Förderrichtlinie erarbeitet werden.  
„Wir werden in Zukunft bei der Förderung ehrgeiziger, um der Elektromobilität weiteren Schub zu verleihen und den Klimaschutz zu stärken. Dazu werden wir die Förderung neu ausrichten“, so Wirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck laut der Mitteilung der BMWi. Von 2023 an sollen demnach nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, die „nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt“ haben. Definiert werden soll der Klimaschutzeffekt über den elektrischen Fahranteil des Autos und seine elektrische Mindestreichweite.

Bestimmte Modelle sind ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr förderfähig
Bereits in der aktuellen Fassung der Richtlinie ist festgelegt, dass Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge, deren maximale CO2-Emission je gefahrenem Kilometer 50 Gramm übersteigt und die eine rein elektrische Reichweite von weniger als 60 Kilometern aufweisen, ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr förderfähig sein werden. Anträge für diese Fahrzeuge müssen daher bis einschließlich 31. Dezember 2021 gestellt werden. Die betroffenen Plug-In-Hybride können der Fahrzeugliste entnommen werden. Sobald das für ein Modell gültige Datum („Gültig bis“) überschritten ist, kann für das Fahrzeug kein Antrag mehr gestellt werden. Anträge, die bereits gestellt wurden, sind weiterhin gültig und werden vom BAFA bearbeitet.

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