14. Juli, 2015

Förderung richtig kumulieren

BAFA stellt klar, was die „Kumulierung“ der MAP-Förderung mit anderen öffentlichen Zuschüssen eigentlich bedeutet.

Foto: © Hajo Rebers – www.pixelio.de

Neben dem BAFA-Zuschuss im Rahmen des staatlichen Marktanreizprogramms (kurz MAP) gibt es zahlreiche weitere kommunale und Landesprogramme. Die sind in der Regel mit der MAP-Förderung kumulierbar. So können die Zuschüsse erhöht und die Investitionskosten gesenkt werden. Allerdings gilt es dabei Kumulierungsregeln zu beachten. Hier die Hinweise vom BAFA dazu:

Förderhöchstgrenzen

Der Gesamtzuschuss darf eine bestimmte Förderhöchstgrenze nicht überschreiten: Die Höhe der insgesamt gewährten Förderung pro Maßnahme ist durch die MAP-Richtlinie auf das 2-fache des BAFA-Fördersatzesn begrenzt. Führt die Förderung eines anderen Fördergebers zur Überschreitung dieser Förderhöchstgrenze, wird deshalb der BAFA-Zuschuss gekürzt.

Kumulierungsmöglichkeiten und -verbote bei KfW-Förderung

Wird die Heizung im Zuge einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus erneuert, kann sowohl die KfW-Förderung als auch der BAFA-Zuschuss in Anspruch genommen werden. Beide Förderungen sind uneingeschränkt nebeneinander möglich.

Ein Kumulierungsverbot besteht für Einzelmaßnahmen:
Wer „nur“ die Erneuerung seiner Heizungsanlage plant, sollte vorab prüfen, welcher Fördergeber – BAFA oder KfW – die für ihn günstigste Förderung bietet. Bei Einzelmaßnahmen ist es nicht möglich den BAFA-Zuschuss mit der KfW-Förderung zu kumulieren.

Ausführliche Infos dazu: www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/twitter_blog/2014/mai/67_faq.html