12. August, 2022

Förderung für Dachfenster in 2022

15% bis 20% Zuschuss vom Staat

Bild: © Rainer Sturm – pixelio.de

Ob der Einbau neuer Dachfenster zur Wohnraumerweiterung oder fürs Homeoffice geplant ist oder die steigenden Energiepreise der Auslöser sind, die alten undichten Fenster auszutauschen. Mit einem Zuschuss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz BEG) fördert der Bund energieeffiziente Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden – von der Gebäudehülle (Wand, Dach, Keller, Fenster) über Heiztechnik und dem Einsatz Erneuerbarer Energien bis hin zur Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten. Darunter fallen auch der Einbau neuer Dachfenster und die damit zusammenhängenden Maßnahmen.

foerderdata fasst für Sie zusammen, was die BEG für den Einbau von Dachfenstern bedeutet.

Was ändert sich ab 15. August 2022?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde zum 28. Juli 2022 angepasst. Nach einem Übergangszeitraum bis zum 15. August 2022 gelten auch für Einzelmaßnahmen die neuen Komditionen. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle – also auch für Fenster und Dachfenster heißt das, der Zuschuss sinkt auf 15%, bis zu 9.000 € je Wohneinheit und Kalenderjahr. Zudem wurde die Kreditvariante gestrichen, da viele Hauseigentümer den Zuschuss nutzen und die Nachfrage für den Förderkredit in den Vergangenen Jahren sehr gering ausfiel.

Wo wird die Förderung beantragt?
Der Zuschuss für BEG Einzelmaßnahmen kann beim BAFA beantragt werden.
Die Förderung für Maßnahmen im Bereich der Gebäudehülle ist allerdings nur mit einem Energieeffizienz-Experten beantragbar (Energieeffizienz-Expertenliste oder Deutsches Energieberater-Netzwerk).

Welche Bestandsgebäude werden gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen in Bestandsgebäuden, deren Bauantrag/Bauanzeige mindesten 5 Jahre zurückliegt.

Wie hoch ist der Zuschuss und welche Kosten kann man ansetzen?
Der Zuschuss beträgt 15%, die förderfähigen Kosten für Wohngebäude max. 60.000 € je Wohneinheit und Kalenderjahr. Auch nach unten gibt es eine Bagatellgrenze: Für eine Förderung müssen die förderfähigen Kosten mindestens 2.000 € betragen. Der Zuschuss kann auch für Nichtwohngebäude beantragt werden (15%, max. 1.000 € pro m² Nettogrundfläche).
Zu den förderfähigen Kosten zählt nicht nur das Fenster und deren Einbau an sich, auch erforderliche Nebenarbeiten, in der BEG als Umfeldmaßnahmen bezeichnet, fallen unter die förderfähigen Kosten und werden mitgefördert. Dazu zählen im Rahmen des Fenstereinbaus notwendige Arbeiten am Dach und deren Abdichtung, Elektroinstallationen – etwa für automatisiere Rollläden, oder Trockenbau-, Putz- und Malerarbeiten, die durch den Fenstereinbau verursacht werden.

Was gibt es bei der Antragstellung zu beachten?
Man muss sich an die Spielregeln halten, die in der der Förderrichtlinie festgehalten sind. Das sind zum einen die technischen Fördervoraussetzungen aber auch formale Punkte, wie Termine und Fristen sowie die richtige Reihenfolge, die es einzuhalten gilt. Wichtiger Schritt ist die Förderung auf dem Schirm zu haben und rechtzeitig zu beantragen. denn nur wer einen Förderantrag stellt, kann auch mit dem Zuschuss rechnen.

  1. Technische Voraussetzung ist vor allem die Wärmeschutzqualität des Fensters.
    Als Anforderungen gilt hier der Wärmedurchgangskoeffizienten kurz U-Wert. Der in der BEG geforderte U-Wert bei Sanierung beträgt für Dachflächenfenster 1,0 W/(m²K) bei Wohngebäuden bzw. 1,1 W/(m²K) für Nichtwohngebäude.
  2. Wichtig: der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
    Trotz ausgebuchter Handwerksbetriebe, langer Lieferzeiten und steigender Kosten: Beim BEG kommt es aufs richtige Timing an. Der Förderantrag vor Beauftragung des Fachbetriebs ist Fördervoraussetzung und K.o.-Kriterium zugleich. Mit Ausnahme von Planungsleistungen darf vor Antragstellung  kein Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags erfolgen, keine Abschlagszahlungen beglichen und keine Materiallieferungen veranlasst werden.
    Daher: Zuerst ein Angebot einholen, auf Grundlage dessen die Förderung beantragen und erst nach erfolgreicher Antragstellung den ausführenden Fachhandwerker beauftragen.
  3. Zuschuss nur mit Energieeffizienz-Experte
    Der Energieeffizienz-Experte trägt Sorge dafür, dass die technischen Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Das muss er für den Förderantrag in der technischen Projektbeschreibung bestätigen. Dazu zählt auch die bauphysikalischen Gegebenheiten vor Ort etwa für den Wärmeschutz, den Feuchteschutz und der Vermeidung von Tauwasserbildung, den Mindestluftwechsel im Wohnraum oder den sommerlichen Wärmeschutz zu berücksichtigen.

Mit der BEG-Richtlinie und den einzuhaltenden  Fördervoraussetzungen will der Fördergeber sicher stellen, dass die Gelder zum einen gerecht und unter für alle geltenden, gleichen Bedingungen vergeben werden. Zum anderen werden Fördergelder zweckgebunden, das heißt in dem Fall sollen sie für qualitativ hochwertige Investitionen in Energieeffizienz genutzt und ausgegeben werden. Dahinter steckt das politische Ziel die Energieeffizienz im Gebäudebestand in Deutschland signifikant zu verbessern, so maßgeblich die CO2-Emissionen zu senken, die den Klimawandel immer weiter vorantreiben.

Plus 5% Förderbonus für den individuellen Sanierungsfahrplan
Jede einzelne, energieeffizient umgesetzte Sanierungsmaßnahme trägt dazu bei. Der richtig große Einspareffekt – sozusagen die komplette Energiewende im Haus – wird erreicht, wenn alle Schwachstellen gleichzeitig angegangen werden. Da für eine solche Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus oft das nötige Geld fehlt, empfiehlt es sich einzelne Sanierungsschritte vorausschauend zu planen und Schritt für Schritt, aufeinander abgestimmt anzugehen. Hier soll der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) vom Energieeffizienz-Experten  helfen, der genau die notwendigen Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge vorschlägt, die mögliche Energieeinsparung berechnet und auch die notwendigen Investitionen abschätzt. Das optimale Zusammenspiel der verschiedenen Sanierungsmaßnahmen führt zur bestmöglichen Energieeinsparung, einer kostengünstigen Umsetzung und zur höheren BEG-Förderung.
Liegt ein Sanierungsfahrplan fürs Gebäude vor, können 20% Zuschuss und damit eine um 5 % höhere BEG-Förderung für jede anstehende Effizienzmaßnahme beantragt werden. Die Erstellung des Sanierungsfahrplans an sich wird ebenfalls mit 80% bezuschusst, bis zu 1.300 € für ein Einfamilienhaus.

Mehr Informationen zur Zuschussförderung für BEG-Einzelmaßnahmen

Unser Tipp: Förderservice zur Antragstellung nutzen
Roto Fachbetriebe unterstützen ihre Kunden dabei geplante Projekte mit staatlichem Förderbonus angehen, die neuen BEG-Fördergelder im Vorfeld rechtzeitig zu beantragen und nach Einbau der Dachfenster problemlos abzurufen. https://www.roto-dachfenster.de/