7. Dezember, 2020

Neu ab 1.1.2021: Zuschuss für Einzelmaßnahmen beim BAFA

Änderungen im Zuschuss KfW Energieeffizient Sanieren (430)

Foto: © KfW-Bildarchiv – Stephan Sperl

Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ wird die Bundesregierung ab 2021 die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich in einem neuen Förderangebot bündeln. In Ihrer Pressemitteilung informiert die KfW nun über die ersten Schritte und welche Änderungen zum 1. Januar 2021 geplant sind.

Der Zuschuss in Höhe von 20 %, max. 10.000 € für Einzelmaßnahmen zur Modernisierung von Wohngebäuden kann noch bis zum 31. Dezember 2020 im Programm „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ (430) bei der KfW beantragt werden. Ab dem 01. Januar 2021 übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Bearbeitung der Förderanträge auf einen Zuschuss.
Zum Programm Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)
 

Weiterhin auch in 2021 bei der KfW verfügbar ist der Förderkredit „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ (151, 152). Bis zu 50.000 € der förderfähigen Modernisierungskosten können je Wohneinheit zu derzeit 0,75 % finanziert werden. Wer den Förderkredit über seine Hausbank beantragt, kann von einem Tilgungszuschuss in Höhe von 20 % des Kreditbetrags, bis zu 10.000 € profitieren.
Zum Programm Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)