13. März, 2019

Thüringen erhöht Zuschüsse für PV-Anlagen und PV-Speicher

Landesförderung Solar Invest wird aufgestockt

Bild: © Uwe Gerhardt – pixelio.de

Während Hessen seine Landesförderung von Mieterstrommodellen (HEG) zum Jahresbeginn komplett eingestellt hat, legt Thüringen noch eine Schippe obendrauf und erhöht die Fördersätze im Zuschuss-Programm Solar Invest.

Für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher kann nun ein Zuschuss von 30 % statt bisher 25 % bei der Thüringer Aufbaubank beantragt werden. Bürgerenergiegenossenschaften können weiterhin von höheren Fördersätzen profitieren.

Zuschüsse zu Energiewende und Klimaschutz vor Ort

Solar Invest setzt mit seiner Zuschussförderung Impulse für die Nutzung von Sonnenenergie. Wichtige lokale Akteure der Energiewende in Thüringen, wie Kommunen und kommunale Unternehmen, die Thüringer Wohnungswirtschaft, Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Bürgerenergiegenossenschaften und natürliche Personen, werden durch die Landeszuschüsse bei Vorhaben und Investitionen unterstützt. Die Thüringer Labdesförderung nimmt den erhöhten Eigenverbrauch von Sonnenstrom aus der hauseigenen Photovoltaik-Anlage ins Visier und soll die Einführung von Mieterstrommodellen im Land weiter vorantreiben. Denn durch funktionierende Mieterstrommodelle können auch Mieter von den Kostenvorteilen erneuerbarer Energien profitieren. Gefördert werden die Errichtung von Photovoltaik- und Speicheranlagen sowie die Einführung von Mieterstrommodellen zur Erhöhung des Eigenstromverbrauchs. Maximal wird ein Vorhaben mit 100.000 € bezuschusst.

  • Photovoltaikanlagen bis zu 30 % Zuschuss
    für Bürgerenergiegenossenschaften bis zu 40 % für Photovoltaikanlagen
    bis zu 50 % für Photovoltaikanlagen in Kombination mit Energiespeicher
     
  • Energiespeicher bis zu 30 % Zuschuss
    für Bürgerenergiegenossenschaften bis zu 40 %
     
  • für Investitionen in Mieterstrom Zuschuss von bis zu 80 %
  • für Beratung Zuschuss von bis zu 80 %

Für eine Förderung anrechenbar sind die Ausgaben für die Anlagen, inkl. aller für den Betrieb notwendigen Systemkomponenten und Zubehör sowie die Installation durch einen Fachbetrieb, Architekten- und Ingenieurleistungen nach HOAI in Höhe von bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Herstellungskosten, und auch Ausgaben für Beratungsleistungen, Studien oder Gutachten. Vorhaben werden gefördert, wenn deren Gesamtausgaben über 5.000 € liegen. Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. 

Mehr zum Programm unter www.solarinvest.thueringen.de
Alles zur Antragstellung unter https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Solar-Invest#foerderzweck