5. März, 2018

progres.nrw – Zuschüsse können wieder beantragt werden!

Das Landesprogramm startet mit Verspätung ins Förderjahr 2018.

Quelle: © Bezirksregierung Arnsberg

Ab sofort können Förderanträge im nordrhein-westfälischen Landesprogramm „progres.nrw“ bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht werden. Mit Ausnahme von oberflächennaher Geothermie (Bohrungen und Erdwärmekollektoren), hier wird die Antragstellung voraussichtlich ab Mitte März 2018 möglich sein.

Mit progres.nrw bietet Nordrhein-Westfalen eine breite Palette von Förderangeboten um den effizienten Umgang mit Energie und den Einsatz von regenerativen Energien voranzubringen. Damit hat sich die Förderung für die Landesregierung als wichtigstes Förderinstrument etabliert, das Programm wird regelmäßig aktualisiert und an die sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Private Hauseigentümer, kleine und mittelständische Unternehmen und Kommunen können über das Zuschussprogramm von lohnenden Fördergeldern profitieren und anstehende Maßnahmen und Investitionen dank Landesförderung energieeffizient und umweltfreundlich umsetzen.

Die wichtigsten Zuschüsse im Überblick:

  • 90 €/m² Solarthermie Brauchwasser- und / oder Heizungsunterstützend
  • Biomasseanlagen in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage
    z.B. Pelletkessel 1.750 € Zuschuss
  • stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage
    ≤ 30 kWp max. 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
    > 30 kWp max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Wohngebäude im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
    Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte, Reihenhaus) 4.700 € Zuschuss
    Mehrfamilienhaus  3.400 € Zuschuss / je Wohneinheit
  • Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
    Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte, Reihenhaus) Bestandsbau 4.700 € Zuschuss / Neubau 3.700 € Zuschuss
    Mehrfamilienhaus Bestandsbau 3.400 € Zuschuss je Wohneinheit / Neubau 2.700 € Zuschuss je Wohneinheit
  • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
    für nicht öffentliche Ladepunkte 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. max. 1.000 € pro Ladepunkt
    für öffentliche Ladepunkte 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. max. 5.000 € pro Ladepunkt

Ebenfalls bezuschusst werden Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Wärmeübergabestationen (Hausanschluss an ein Wärmenetz), Wärme- und Kältespeicher, Oberflächennahe Geothermieanlagen, gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme oder Wasserkraftanlagen.

mehr zum Programm: www.bezreg-arnsberg.nrw.de

Die kostenlose Förderauskunft sagt, ob progress.nrw-Zuschüsse auch für Ihr Vorhaben in Frage kommen und welche weiteren Förderoptionen in Aussicht sind. Die Online-Abfrage kann für die deutschlandweite Suche nach  Fördermöglichkeiten zum Bauen, Modernisieren, Energiesparen und dem Einsatz erneuerbarer Energien genutzt werden.